Schönen guten Tag, mein Name ist Barbara Falb und ich bin als ausgebildete Heilpraktikerin in eigener Praxis für Sie tätig. Als Therapieform habe ich mich für die klassische Homöopathie entschieden und ich behandle ausschließlich klassisch-homöopathisch.
Damit ich meine Patienten bestmöglich behandeln und unterstützen kann, verfüge ich über eine solide Ausbildung. So durchlief ich eine Heilpraktikerausbildung, die ich im Frühjahr 2008 mit Erfolg mit der amtsärztlichen Prüfung abschloss. In der Zeit von Juni 2008 bis Mai 2010 qualifizierte ich mich auf dem Gebiet der klassischen Homöopathie. Dazu legte ich eine Prüfung an der Akademie für Homöopathie in Gauting ab. Des Weiteren absolvierte ich im Juni 2010 meine Fachprüfung beim Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands (BKHD). Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, lege ich zudem Wert auf eine kontinuierliche Fortbildung. Deshalb nehme ich jedes Jahr sowohl an homöopathischen Fachweiterbildungen als auch an klinischen Fortbildungen teil. Aufgrund dessen bin ich in der Lage, mit der klassischen Homöopathie meinen Patienten umfassend zu helfen.
Meine Qualifikationen
Frühjahr 2008
Erwerb der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
Juni 2008 – Mai 2010
Ausbildung in klassischer Homöopathie an der Akademie für Homöopathie, Grubmühlerfeldstr. 14b, 82131 Gauting (mit schulinterner Prüfung)
Juni 2010
Zentrale Homöopathie – Fachprüfung beim Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands (BKHD)
Regelmäßige Fortbildung
Regelmäßige Fortbildung, mindestens 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten homöopathische Fachfortbildung und 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten klinische Fortbildung entsprechend den Bestimmungen des BKHD
Preise
Erstanamnese/Erwachsene 180,00 €
Dauer: ca. 2 Stunden
Klassische homöopathische Anamnese mit schriftlichen/technischen Aufzeichnungen aller akuten und früheren Beschwerden und Symptomen einschließlich Ausarbeitung und Arzneimittelverordnung.
Erstanamnese/Kinder bis unter 14 Jahren 130,00 €
Folgetermin nach Zeitaufwand
Beratung (auch telefonisch, per E-Mail usw.) und akute Behandlung
Samstags, nachts (20.00 – 08.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen werden Zuschläge erhoben.
Hinweis zur GebüH
Das letzte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist aus dem Jahre 1985. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen, Krankenversicherer. Der hohe Aufwand an Zeit, den eine homöopathische Behandlung benötigt, wird hier nicht berücksichtigt. Aus diesem Grunde müssen meine Honorarsätze auch höher angesetzt sein.
Gesetzlich Versicherte
Wie Sie sicherlich wissen. gibt es keine Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich, die neuen Tarife beinhalten meist auch Leistungen von Heilpraktikern. Erstattet werden meist 70 - 80 % der Rechnungen bis zu einer Höhe von ca. 700,00 bis 1.000,00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie in einem solchen Fall die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlichen Leistungen, der Höchstsatz der GebüH sollte auch erstattet werden.
Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Kasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.
Beihilfeberechtigte
Die Beihilfestellen übernehmen nur einen äußerst geringen Teil der Kosten. Soweit es mir möglich ist, werde ich die erstattungsfähigen Leistungen mit den entsprechenden Ziffern der GebüH verwenden, eine Zuzahlung wird aber immer nötig sein.
Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Kasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.
Privatversicherte
Auch bei den jeweiligen privaten Krankenversicherungen gibt es Unterschiede in der Erstattung von Heilpraktikerrechnungen. Vor allem bei der chronischen Erstanamnese ist damit zu rechnen, dass der Patient Eigenleistungen zu erbringen hat, auch die Kosten der Folgekonsultationen sind nicht immer durch die PKV abgedeckt.
Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Kasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.
Terminabsagen
Bitte denken Sie daran, Termine, die Sie nicht einhalten können, zwei Tage im Voraus abzusagen. Besonders wichtig ist dies bei den Erstanamnesen, da hier mindestens zwei Stunden für das Patientengespräch eingeplant sind. Dazu noch mindestens drei Stunden zur Überarbeitung.