
Erstanamnese/Erwachsene 170,00
€
Dauer:
ca. 2 Stunden
Klassische
homöopathische Anamnese mit schriftlichen/technischen Aufzeichnungen aller
akuten und früheren Beschwerden und Symptomen einschließlich Ausarbeitung und
Arzneimittelverordnung.
Erstanamnese/Kinder bis
unter 14 Jahren 120,00 €
Folgekonsultationen
Bis 30
Minuten 33,00 €
Bis 60
Minuten 66,00 €
Beratung (auch
telefonisch, per E-Mail usw.) und akute Behandlung
Bis 10
Minuten 11,00 €
Bis 20
Minuten 21,00 €
Bis 30
Minuten 31,00 €
Samstags,
nachts (20.00 – 08.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen werden Zuschläge
erhoben.
Wenn Sie möchten, können wir
uns vor Beginn der Behandlung in einem unverbindlichen und kostenlosen
Vorgespräch persönlich kennen lernen.
Hinweis zur GebüH:
Das
letzte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
ist aus dem Jahre 1985. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend für Heilpraktiker,
Beihilfestellen, Krankenversicherer. Der hohe Aufwand an Zeit, den eine
homöopathische Behandlung benötigt, wird hier nicht berücksichtigt. Aus diesem
Grunde müssen meine Honorarsätze auch höher angesetzt sein.
Gesetzlich Versicherte:
Wie Sie
sicherlich wissen. gibt es keine Grundlage für die Erstattung von
Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für den
ambulanten Bereich, die neuen Tarife beinhalten meist auch Leistungen von
Heilpraktikern. Erstattet werden meist 70 - 80 % der Rechnungen bis zu einer
Höhe von ca. 700,00 bis 1.000,00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie in einem
solchen Fall die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlichen Leistungen,
der Höchstsatz der GebüH sollte auch erstattet
werden.
Beihilfeberechtigte:
Die
Beihilfestellen übernehmen nur einen äußerst geringen Teil der Kosten. Soweit
es mir möglich ist, werde ich die erstattungsfähigen Leistungen mit den
entsprechenden Ziffern der GebüH verwenden, eine
Zuzahlung wird aber immer nötig sein.
Privatversicherte:
Auch
bei den jeweiligen privaten Krankenversicherungen gibt es Unterschiede in der
Erstattung von Heilpraktikerrechnungen. Vor allem bei der chronischen
Erstanamnese ist damit zu rechnen, dass der Patient Eigenleistungen zu
erbringen hat, auch die Kosten der Folgekonsultationen sind nicht immer durch
die PKV abgedeckt.
Unabhängig von der Höhe
der Erstattung durch Ihre Kasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem
Umfang erforderlich.
Terminabsagen:
Bitte
denken Sie daran, Termine, die Sie nicht einhalten können, zwei Tage im Voraus
abzusagen. Besonders wichtig ist dies bei den Erstanamnesen, da hier mindestens
zwei Stunden für das Patientengespräch eingeplant sind. Dazu noch mindestens
drei Stunden zur Überarbeitung.